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1. Jeder in der Rangliste geführte
Spieler ist verpflichtet, sich an den Wettkämpfen für den Club zu beteiligen
und ein Ranglistenschild zu
erwerben.
2.
Jeder in der Rangliste genannte
Spieler ist berechtigt, die in der gleichen Reihe links von ihm und die in der
darüber liegenden Reihe rechts von ihm stehenden Spieler zu fordern.
Davon abweichend kann von
Ranglistenplatz 3 auch der Spieler auf Platz 1 gefordert werden.
3.
Der Forderer hat drei neuwertige
Bälle zu stellen. Es gilt die Wettspielordnung des DTB.
Die Entscheidung erfolgt durch zwei
Gewinnsätze.
4.
Für die
Durchführung der Ranglistenspiele ist ein Forderungsbuch im Clubheim ausgelegt.
Der Forderer hat die
Forderung mit Angabe des Datums dort einzutragen. Eine eingetragenen Forderung
kann nur vom Sportwart gestrichen werden ; anderweitige Streichungen sind
unzulässig und deshalb ungültig.
5.
Der Forderer muss
den Geforderten spätestens bis zu 3. Tag nach Eintragung der Forderung hiervon verständigen und mit Ihm den Termin des Spiels
absprechen.
Ist eine telefonische
Verständigung nicht möglich, muss dies schriftlich erfolgen.
6. Eine Forderung muss innerhalb von
10 Tagen nach Eintragung ins Forderungsbuch gespielt
sein.
7.
Der Forderer sollte den frühesten
vom Geforderten genannten Spieltermin akzeptieren. Kann der Forderer zu diesem
Termin nicht spielen, muss der Geforderte 2 Alternativtermine nennen, einen
davon am Wochenende.
8.
Wird das Forderungsspiel gewonnen,
so nimmt der Sieger den Platz des Geforderten ein. Der Geforderte und die evtl.
dazwischenliegenden Spieler rutschen einen Rang zurück.
9.
Der Sieger aus dem
Forderungsspiel darf erst am 2. Tag nach dem
Spiel wieder gefordert werden. Der Verlierer kann ebenfalls erst am 2. Tag nach
dem Spiel eine neue Forderung aussprechen.
10.Nur im Forderungsbuch eingetragene
Ergebnisse finden in der Rangliste Berücksichtigung. Das Spielergebnis ist
durch die Unterschriften der Spieler zu bestätigen.
11. Wenn ein Spieler zweimal
denselben Forderer erfolgreich abgewehrt hat, darf er von diesem in der
laufenden Saison nicht mehr gefordert werden.
12. Wird eine Forderung nicht
innerhalb der festgesetzten Frist von 10 Tagen ausgetragen, so können beide
Spieler erst am 4. Tag nach Fristablauf bzw. nach der Streichung der Forderung
durch den Sportwart selbst wieder eine neue Forderung aussprechen; beide können
aber sofort gefordert werden.
13.
Erkrankt der Forderer oder
Geforderte während der 10-tägigen Forderungszeit, gilt diese Forderung für
den erkrankten Spieler als verloren.
14.
Spieler, die wegen Urlaubs,
Geschäftsreise, Krankheit o. ä. kein Ranglistenspiel ausführen können, haben sich
rechtzeitig in die ausliegende Abwesenheitsliste mit Angabe der
Abwesenheitsdauer einzutragen. Hat sich ein Spieler nicht eingetragen und wird
dieser Spieler gefordert und die Forderung von ihm nicht innerhalb der
festgesetzten Frist von 10 Tagen ausgetragen, gilt diese wegen Nichtantretens
als verloren.
Der Gewinner dieses kampflosen Spiels
kann dann aber frühestens am 4. Tag nach Ablauf der Forderungsfrist erneut
fordern, kann jedoch selbst sofort gefordert werden.
15. Grobe Unsportlichkeiten, Betrug
o. ä. in der Rangliste können durch den Vorstand Sport zusammen mit dem
1.
Vorsitzenden mit Ausschluss aus der Rangliste bestraft werden.
16.
Die Rangliste führt der Vorstand Sport, der auch die Entscheidungen in Zweifelsfällen trifft.
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