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Hier einige wichtige Informationen über den TCH

und zum Tennisport !

 

Durch einen Klick auf das Fragezeichen können Sie die Dokumente mit dem Akrobat Reader ansehen 

und auch herunterladen !

 

 

 

 

Infobrief 2011-1

Spiel- und Platzordnung

Infobrief  talentino

Tennis-Sportabzeichen

Infobrief 2010-1

Tennisregeln  ITF

Infobrief 2009-2

Beach-Tennis Regeln

Infobrief 2009-1

Infobrief 2008

Infobrief 2007

Geänd. Satzung 2009

                

 

RANGLISTENORDNUNG

 

Im Tennisclub Höchstadt wird die Rangliste nach dem "Tannenbaumsystem" ausgetragen .

 

 

 

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gefordert werden kann wie in Pkt. 2 beschrieben

 

 

 

1. Jeder in der Rangliste geführte Spieler ist verpflichtet, sich an den Wettkämpfen für den Club zu beteiligen

und ein Ranglistenschild zu erwerben.

2. Jeder in der Rangliste genannte Spieler ist berechtigt, die in der gleichen Reihe links von ihm und die in der darüber liegenden Reihe rechts von ihm stehenden Spieler zu fordern.

Davon abweichend kann von Ranglistenplatz 3 auch der Spieler auf Platz 1 gefordert werden.

3. Der Forderer hat drei neuwertige Bälle zu stellen. Es gilt die Wettspielordnung des DTB.

Die Entscheidung erfolgt durch zwei Gewinnsätze.

4. Für die Durchführung der Ranglistenspiele ist ein Forderungsbuch im Clubheim ausgelegt.

Der Forderer hat die Forderung mit Angabe des Datums dort einzutragen. Eine eingetragenen Forderung kann nur vom Sportwart gestrichen werden ; anderweitige Streichungen sind unzulässig und deshalb ungültig.

5. Der Forderer muss den Geforderten spätestens bis zu 3. Tag nach Eintragung der Forderung hiervon verständigen und mit Ihm den Termin des Spiels absprechen.

Ist eine telefonische Verständigung nicht möglich, muss dies schriftlich erfolgen.

6. Eine Forderung muss innerhalb von 10 Tagen nach Eintragung ins Forderungsbuch gespielt sein.

7. Der Forderer sollte den frühesten vom Geforderten genannten Spieltermin akzeptieren. Kann der Forderer zu diesem Termin nicht spielen, muss der Geforderte 2 Alternativtermine nennen, einen davon am Wochenende.

8. Wird das Forderungsspiel gewonnen, so nimmt der Sieger den Platz des Geforderten ein. Der Geforderte und die evtl. dazwischenliegenden Spieler rutschen einen Rang zurück.

9. Der Sieger aus dem Forderungsspiel darf erst am 2. Tag nach dem Spiel wieder gefordert werden. Der Verlierer kann ebenfalls erst am 2. Tag nach dem Spiel eine neue Forderung aussprechen.

10.Nur im Forderungsbuch eingetragene Ergebnisse finden in der Rangliste Berücksichtigung. Das Spielergebnis ist durch die Unterschriften der Spieler zu bestätigen.

11. Wenn ein Spieler zweimal denselben Forderer erfolgreich abgewehrt hat, darf er von diesem in der laufenden Saison nicht mehr gefordert werden.

12. Wird eine Forderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist von 10 Tagen ausgetragen, so können beide Spieler erst am 4. Tag nach Fristablauf bzw. nach der Streichung der Forderung durch den Sportwart selbst wieder eine neue Forderung aussprechen; beide können aber sofort gefordert werden.

13. Erkrankt der Forderer oder Geforderte während der 10-tägigen Forderungszeit, gilt diese Forderung für den erkrankten Spieler als verloren.

14. Spieler, die wegen Urlaubs, Geschäftsreise, Krankheit o. ä. kein Ranglistenspiel ausführen können, haben sich rechtzeitig in die ausliegende Abwesenheitsliste mit Angabe der Abwesenheitsdauer einzutragen. Hat sich ein Spieler nicht eingetragen und wird dieser Spieler gefordert und die Forderung von ihm nicht innerhalb der festgesetzten Frist von 10 Tagen ausgetragen, gilt diese wegen Nichtantretens als verloren.

Der Gewinner dieses kampflosen Spiels kann dann aber frühestens am 4. Tag nach Ablauf der Forderungsfrist erneut fordern, kann jedoch selbst sofort gefordert werden.

15. Grobe Unsportlichkeiten, Betrug o. ä. in der Rangliste können durch den Vorstand Sport zusammen mit dem  

1. Vorsitzenden mit Ausschluss aus der Rangliste bestraft werden.

16. Die Rangliste führt der Vorstand Sport, der auch die Entscheidungen in Zweifelsfällen trifft.

 

 

 

                                                             Diese Seite wurde zuletzt geändert am 06.03.11 von e.o.w.